Halloween in Corona-Zeiten ?

Okt 22, 2020 | Allgemein

Grundsätzlich ist Halloween keine Veranstaltung der Gemeinde, da das von Tür-zu-Tür-Ziehen der Kinder privat erfolgt. Gerade älteren Nachbarn haben sich immer sehr gefreut, aber sie wollen wir in diesem Jahr nicht in Gefahr bringen. Letztendlich muss das wohl jeder selber entscheiden (ob man die Kinder los lässt und ob man Süßigkeiten verteilt). Dennoch weist die Gemeindevertretung von Bäk auf diesem Wege und auch über die Kommunikationsplattform in unserer Kita darauf hin, dass man in diesem Jahr besser nicht auf „Halloween-Tour“ gehen sollte und hofft auf das Verständnis und die gegenseitige Verantwortung der BürgerInnen unserer Gemeinde. 

Bleiben Sie gesund!

Ihre Gemeindevertretung

 

Es folgt ein Artikel zu diesem Thema der Lübecker Nachrichten vom 11.10.2020.

Halloween: Corona-Experten raten ab

Der Brauch, von Haus zu Haus zu ziehen, könnte zur Verbreitung des Virus beitragen

Von Jan Wulf

Lübeck/Kiel. Für viele Kinder ist es inzwischen das Highlight des Jahres: Halloween. Doch wegen Corona wird auch dieses Fest in diesem Jahr anders aussehen als sonst. Wir beantworten in diesem Artikel die wichtigsten Fragen zu Halloween 2020. Die Lübecker Nachrichten haben bei der Landesregierung und beim UKSH-Virologen Helmut Fickenscher nachgefragt.

Halloween und Corona: Wie ist die rechtliche Lage?

Laut Kieler Gesundheitsministerium handelt es sich bei Halloween nicht um eine Veranstaltung, da das Von-Tür-zu-Tür-Ziehen eher ein spontanes und kein geplantes Ereignis darstellt und auch keine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in Verantwortung einer Person vorliegt. „Demnach handelt es sich hierbei um einen gemeinsamen privaten Zweck, zu dem maximal zehn Personen oder die Angehörigen zweier Haushalte zusammenkommen dürften“, erklärt ein Sprecher. Das Lübecker Ordnungs- und Gesundheitsamt weisen auf die geltende Corona-Verordnung hin und raten zur Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln bei privaten Feiern. Gesonderte Regelungen anlässlich Halloween gebe es allerdings nicht.

Können Eltern mit ihren Kindern von Tür zu Tür ziehen?

Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium rät aufgrund der Coronavirus-Pandemie zu großer Zurückhaltung. Kontakte seien nach wie vor auf ein Minimum zu beschränken. Beim „Von-Tür-zu Tür-Ziehen“ könne es beispielsweise sein, dass Mindestabstände zu den Bewohnern eines Hauses nicht eingehalten werden. „Das ist vor allem dann gefährlich, wenn es sich beispielsweise um Risikopatienten handelt, die gerade einen solchen spontanen Kontakt zu anderen Menschen möglichst versuchen zu vermeiden und diesem unnötigerweise und damit der Gefahr ausgesetzt werden, sich mit dem Coronavirus zu infizieren“, sagte ein Sprecher. Insbesondere das Umherziehen verbunden mit dem Kontakt zu vielen Menschen birge die Gefahr, dass das Virus in großem Maße übertragen werde, falls beispielsweise einer der Teilnehmenden infiziert ist.

Worauf sollten Eltern achten?

Bei der Umsetzung der Ge- und Verbote ist laut Gesundheitsministerium vorrangig die Eigenverantwortung der Bürger gefragt. Das gelte auch in besonderer Weise beim Umherziehen an Halloween, worauf in der aktuellen Situation zum Schutz der Allgemeinheit verzichtet werden sollte. Entscheiden sich Eltern gegen den Rat, müsste laut des Kieler Virologen Helmut Fickenscher unbedingt auf das Abstandsgebot geachtet werden: „Das ist im Freien in Einfamilienhaus-Siedlungen mit Sicherheit einfacher als im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses.“ Allerdings sei dies mit jüngeren Teilnehmern nicht einfach. Süßigkeiten sollen nur angenommen werden, wenn diese verpackt sind.

Kann Corona durch Süßigkeiten übertragen werden?

Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung gibt es derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel mit dem Coronavirus infiziert haben. Auch für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit keine belastbaren Belege. „Allerdings können Schmierinfektionen über Oberflächen nicht ausgeschlossen werden, die zuvor mit Viren kontaminiert wurden“, heißt es von dem Institut. Und die Bundesregierung teilt mit: „In Studien konnte belegt werden, dass unter Laborbedingungen vermehrungsfähige SARS-CoV-2-Viren auf Flächen einige Zeit infektiös bleiben können. Eine Übertragung durch kontaminierte Oberflächen ist insbesondere in der unmittelbaren Umgebung von infektiösen Personen nicht völlig auszuschließen.“

Sollte ich die Tür öffnen, wenn eine Gruppe klingelt?

Eher nicht. Der Kieler Virologe Helmut Fickenscher plädiert dafür, Halloween in diesem Jahr nicht stattfinden zu lassen. „Halloween und Pandemie passt nicht zusammen“, sagt er. Vor allem in engen Treppenhäusern könnten die Abstandsregeln nicht immer eingehalten werden.

Was sind die Alternativen?

Virologe Fickenscher rät dazu Halloween maximal innerhalb der eigenen Familie stattfinden zu lassen. Ein Durch-die-Straßen-ziehen ließe sich auch nicht als „schulische Veranstaltung oder Kita-Veranstaltung rechtfertigen, nur weil gewisse Kohorten eingehalten werden“.

Quellenangabe: LN, Lauenburg vom 11.10.2020, Seite 6